AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Rebekka Prümm

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für alle Leistungen der Hebamme.

 

2. Rechtsverhältnis

Das Rechtsverhältnis zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

 

3. Hebammenbetreuung

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Saarlandes.

Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen werden und nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, können der Leistungsempfängerin in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall ist die Hebamme berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 45€ privat in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Der Leistungsempfängerin bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Anfrage zur Hebammenbetreuung muss über das Anmeldeformular https://pruemm.hebamio.de/anmeldung gestellt werden. Diese Anfrage ist zunächst unverbindlich. Mit Absenden des Anmeldeformulars bestätigt die Leistungsempfängerin, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen ausdrücklich zugestimmt zu haben.

Die Hebammenleistungen finden entweder bei der Leistungsempfängerin zuhause oder im Beratungsraum der Hebamme (In der Puhl 13, 66687 Wadern-Wadrill) statt.

Beantwortung von Fragen oder Beratungen vor und nach Kursen (persönlich, telefonisch) werden nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung abgerechnet.



3.1 Abrechnung des Entgelts

Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen (siehe Punkt 6). Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.

Bei privat Versicherten erfolgt die Abrechnung der Leistungen auf Grundlage der Privatgebührenordnung des Saarlandes.
Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit der Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht gewährleistet werden.

Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.



3.2 Onlineberatung

Die Beratung findet ausschließlich live über eine datenschutzkonforme Online-Plattform (Webprax) statt und wird von der Hebamme nicht aufgezeichnet.

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, dass ausschließlich sie selbst an der Onlineberatung teilnimmt und dass während der Beratung keine Audio-, Video- oder Bildaufnahmen angefertigt werden.

Im Falle eines Verstoßes behält sich die Hebamme vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

4. Kurse

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich das Buchungsportal https://pruemm.hebamio.de/kursliste und stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.

Erst mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail durch die Hebamme kommt ein verbindlicher Vertrag über die Kursteilnahme zustande.

Sollte kein freier Platz verfügbar sein, erhält die Leistungsempfängerin eine entsprechende Mitteilung über einen Wartelistenplatz.

Mit Absenden des Anmeldeformulars bestätigt die Leistungsempfängerin, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen ausdrücklich zugestimmt zu haben.

Der Kursort ist, sofern nicht anders in der Anmeldung angegeben, das Mehrgenerationenhaus Nonnweiler, Triererstraße 9 66620 Nonnweiler.

Während der Kurse sind Audio-, Video- und Fotoaufnahmen untersagt. Ebenso ist die Weitergabe oder Veröffentlichung von Kursunterlagen und -inhalten ohne ausdrückliche Zustimmung der Hebamme nicht gestattet.

Sollten Kurse/Seminare online stattfinden gelten folgende Bestimmungen:

    • Der Kurs findet ausschließlich live über eine DSGVO-konforme Plattform (Webprax) statt und wird nicht aufgenommen.

    • Die Kursteilnehmerin (inkl. Partner) erklärt sich damit einverstanden, dass ausschließlich ihre Person am Onlinekurs teilnimmt und dass keine Videos / Bilder / Sprachaufzeichnungen während dem Kurs gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung behält die Hebamme sich rechtliche Schritte vor. 

Die Haftung der Hebamme für Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen haftet die Hebamme nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt in eigener Verantwortung. Die Kursteilnehmerin informiert die Hebamme über gesundheitliche Einschränkungen vor Kursbeginn.

Die Hebamme ist berechtigt den Kurs/das Seminar oder einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, abzusagen oder ins Online Format zu wechseln.



4.1 Geburtsvorbereitung

4.1.1 Gesetzlich Versicherte: Die in Anspruch genommenen Kursstunden bzw. Selbstlerneinheiten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Versicherte muss den Leistungserhalt durch ihre Unterschrift auf der Versichertenbestätigung bestätigen. Kommt sie dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, kann die Hebamme für diese Leistung Schadensersatz verlangen.

4.1.2 Privatversicherte: Privatversicherte Kursteilnehmerinnen zahlen die Kursgebühr selbst. Die Hebamme behält den Anspruch unabhängig von der Erstattung durch die PKV. Es gilt die Privatgebührenordnung des Saarlandes mit Faktor 2.

4.1.3 Widerruf / Stornierung: Vor Kursbeginn kann die Kursteilnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach Buchung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist bzw. nach Kursbeginn entfällt das Widerrufsrecht, da es sich um eine individuell vereinbarte Dienstleistung mit festen Terminen handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Schadensersatz bei Nichtteilnahme: Nimmt die Leistungsempfängerin ohne triftigen Grund und nicht rechtzeitig an einer Kursstunde teil, kann die Hebamme Schadensersatz geltend machen, sofern der Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden konnte.

  • Gesetzlich Versicherte: Schadensersatz entspricht dem Betrag, den die Hebamme für die jeweilige Kursstunde gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte.

  • Privatversicherte: Schadensersatz entspricht dem Betrag laut Privatgebührenordnung des Saarlandes (Faktor 2).

Der Leistungsempfängerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.



4.1.4 Informationspflicht: Die Leistungsempfängerin erklärt, dass sie bis zum erstmaligen Kursbeginn keine entsprechenden Leistungen durch andere Hebammen in Anspruch genommen hat. Andernfalls ist sie verpflichtet, die Hebamme vor Leistungserbringung unaufgefordert zu informieren. Kommt sie dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, kann die Hebamme Ersatz für etwaige Ablehnungen durch die Krankenkasse geltend machen.

4.1.5 Kursaufbau: Die einzelnen Kursstunden finden in modularen Einheiten statt und bauen aufeinander auf, so dass innerhalb eines laufenden Geburtsvorbereitungskurses grundsätzlich keine weiteren Teilnehmerinnen mehr aufgenommen oder ersetzt werden können.

4.1.6 Partnerabende: Die Höhe der Partnergebühr ist im Anmeldeformular angegeben und wird von der Hebamme als Selbstzahlerleistung privat in Rechnung gestellt.Eine teilweise Rückerstattung durch die Krankenkasse ist möglich. Die Kursteilnehmerin bzw. der Partner ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob eine Erstattung erfolgt. Unabhängig von einer möglichen Erstattung ist die Partnergebühr vollständig an die Hebamme zu entrichten. Die Rechnung wird nach Ablauf der Stornofrist gestellt.Eine kostenfreie Stornierung der Partnergebühr ist bis 14 Tage nach Buchung möglich. Danach wird die volle Partnergebühr fällig, auch wenn der Partner kurzfristig verhindert ist oder nicht am Kurs teilnimmt. Es ist dann möglich eine andere Bezugsperson zum Kurs mitzubringen. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung für versäumte Stunden. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich. Da es sich um eine individuelle Dienstleistung mit festem Termin handelt, entfällt das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tage-Stornofrist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).



4.2 Babymassage

Der Kurs ist eine private Selbstzahlerleistung. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Neue Teilnehmerinnen können nur in Absprache in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.

Innerhalb von 14 Tagen nach Buchung kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist entfällt das Widerrufsrecht, da es sich um eine individuell vereinbarte Dienstleistung mit festen Terminen handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Nach Ablauf der 14-Tage-Frist ist der vollständige Kursbetrag unabhängig vom Grund der Absage zu entrichten.

Versäumte Termine (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) können nicht nachgeholt werden, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt.

 

4.3 Beikostseminar

Das Seminar ist eine private Selbstzahlerleistung.

Innerhalb von 14 Tagen nach Buchung kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist entfällt das Widerrufsrecht, da es sich um eine individuell vereinbarte Dienstleistung mit festem Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Nach Ablauf der 14-Tage-Frist ist der vollständige Seminarbetrag unabhängig vom Grund der Absage zu entrichten.



5. Arbeitszeit/Termine

Die telefonische Erreichbarkeit (Sprechzeiten) der Hebamme ist in der Regel montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich.

Außerhalb der Sprechzeiten kann die Leistungsempfängerin eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen. Sollte die Hebamme innerhalb von zwei Werktagen nicht zurückrufen, sollte die Leistungsempfängerin erneut Kontakt aufnehmen. Es besteht keine 24-Stunden-Rufbereitschaft.

Die Hebamme bearbeitet keine Beratungen via SMS, Messenger oder E-Mail, ausgenommen sind Terminabsprachen über diese Kommunikationswege.

Neben telefonischer Beratung sind auch Online-Videoberatungen über eine zertifizierte, datenschutzkonforme Plattform (Webprax) möglich. Termine können über das Buchungsportal https://pruemm.hebamio.de/termine gebucht werden. Sollte kein passender Termin verfügbar sein, können alternative Termine angefragt werden.

Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Termine kurzfristig ohne Angabe von Gründen zu verlegen.

Die Hebamme legt Urlaubszeiten nach eigenem Ermessen fest und bemüht sich, die Leistungsempfängerinnen so früh wie möglich zu informieren. Während der Urlaubszeit ruht die Betreuung; es besteht kein Anspruch auf durchgehende Erreichbarkeit. Die Hebamme bemüht sich, für die Dauer ihres Urlaubs eine Vertretung zu benennen; ein Anspruch auf Vertretung besteht jedoch nicht.

Bei Hausbesuchen wird eine Terminspanne von 1–2 Stunden vereinbart, in welcher die Hebamme den Hausbesuch durchführt.

Kann die Hebamme die Betreuung aus Gründen wie Krankheit, Unfall oder Urlaubszeiten nicht fortführen, ist sie berechtigt, den Vertrag zu beenden. Sie bemüht sich um eine Vertretung, kann dies jedoch nicht garantieren.



6. Wahlleistungen

Leistungen, die nicht im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V enthalten sind, werden als Selbstzahlerleistungen privat berechnet. Im Folgenden informiert die Hebamme über den Umfang und die Kosten:

    1. Beratung per E-Mail

    • Kosten: 8€ pro Mail

       

    1. Blutentnahmen inkl. Befundung (außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien)

    • Kosten: 8€ zzgl. der beauftragen Parameter des Labors

       

    1. Stoffwindelberatung

    • Kosten: 65€ (max. 60min) für eine Beratung in meinem Beratungsraum

    • findet die Beratung bei der Leistungsempfängerin statt, so fällt ein Wegegeld von 0,90€/km an

       

    1. Akupunktur

    • Kosten: 40€ für die Erstsitzung; 25€ für jede weiter Sitzung

 

    1. K-Taping

    • Kosten: 10€ pro Sitzung

       

    1. individuelle Geburtsvorbereitung

    • Kosten: 190€ (max. 2,5h) in meinem Beratungsraum

    • findet die Beratung bei der Leistungsempfängerin statt, so fällt ein Wegegeld von 0,90€/km an

 

    1. individuelle Beikostberatung

    • Achtung! Diese Beratung bezieht sich auf die Infos zur Beikosteinführung (Inhalt siehe Beikostseminar). Bei Problemen/Schwierigkeiten mit der Beikost wird die Beratung von der Krankenkasse übernommen.

    • Kosten: 55€ (max. 45min) für eine Beratung in meinem Beratungsraum

    • findet die Beratung bei der Leistungsempfängerin statt, so fällt ein Wegegeld von 0,90€/km an

 

Für alle unter Punkt 6 aufgelisteten Leistungen gilt:

Die Leistungen müssen über das Buchungsportal https://pruemm.hebamio.de/anmeldung angefragt werden (es sei denn die Leistungsempfängerin hat sich zuvor schon über das Anmeldeportal angemeldet). Daraufhin werden dementsprechende Termine persönlich festgelegt. Hier gelten sowohl schriftliche als auch mündlich abgesprochene Termine als fest vereinbart.

Vereinbarte Termine gelten als verbindlich und werden von der Hebamme direkt (ggf. vorab) in Rechnung gestellt. Bei einer Absage wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.

Die Termine werden wahr genommen auf eigene Gefahr. Die Kursteilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und ihr Kind. Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit. Über Einschränkungen oder gesundheitliche Beschwerden informiert die Kursteilnehmerin die Hebamme vor Kursbeginn.

Die Hebamme ist berechtigt die Termine ohne Angaben von Gründen bei Bedarf kurzfristig zu verlegen oder abzusagen.

 

7. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei  Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im  Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw andere Berufsgruppen hinzugezogen werden, entsteht zu diesen ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Die Teilnahme an der Beratungen/Behandlungen/Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung der Leistungsempfängerin.

Für Geld, (Wert-)Sachen und sonstige Gegenstände der Versicherten, haftet die Hebamme bei Beschädigung oder Untergang nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Garderobe und Wertgegenstände im Mehrgenerationenhaus und im Beratungsraum der Hebamme werden nicht bewacht. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden.

Die Nutzung der Parkplätze neben dem Mehrgenerationenhaus sowie des Beratungsraumes der Hebamme erfolgen auf eigene Gefahr.   



8. Medizinische Unterlagen/Datenschutz/Dokumentation/Abrechnung

Die Dokumentation und Abrechnung der Leistungen erfolgt elektronisch über die Hebamio® – Somedio Software GmbH.

Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass ihre angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger, Steuerberater, Abrechnungsprogramm) übermittelt werden.

Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation und Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt sie ausdrücklich zu und entbindet die o.g Hebamme zu diesem Zweck von ihrer Schweigepflicht.

Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Der Leistungsempfängerin stehen bis dahin grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.

E-Mail: alle Angaben aus der E-Mail werden gespeichert. Ich werde diese Daten ohne deine Einwilligung nur zur Bearbeitung deiner Anfragen bzw. im Einzelfall zur Abwicklung eines eventuell geschlossenen Vertrages benutzen. Die Daten werden ohne deine Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Anfragen könnten von einem automatisierten Dienst zur Spam-Erkennung untersucht werden. Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Gleiches gilt für den Kontakt per Telefon oder SMS. 

Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Versicherte mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken ausdrücklich einverstanden und entbindet die Hebamme diesbezüglich von ihrer Schweigepflicht. Ihr ist bekannt, dass sie diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann.



8. Sonstiges

In dringenden Fällen nimmt die Leistungsempfängerin Kontakt zu ihrem Gynäkologen/Kinderarzt oder dem nächstgelegenen Krankenhaus auf. In Notfällen ruft die Leistungsempfängerin den Notruf 112.

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 1.11.25 in Kraft.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten sich in diesem Vertrag Regelungslücken herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch grundsätzlich nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Vertragslücken eine Regelung zu treffen, die in rechtlich zulässiger Weise dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn dieses Vertrages gewollt haben oder gewollt hätten. Die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat die Nichtigkeit des gesamten Vertrages nur dann zur Folge, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen Vertragspartner unzumutbar wird

Die Leistungsempfängerin bestätigt, die AGB´s gelesen und diese verstanden zu haben. Insbesondere bestehen seitens der Leistungsempfängerin keine Nachfragen.